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Der Entlastungsbetrag wird Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege gewährt, einschließlich Pflegebedürftiger des Pflegegrades 1. Ihnen steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro zu, insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr.
Dieser Betrag ist dazu gedacht, qualitätsgesicherte Leistungen anzubieten, um pflegende Angehörige und vergleichbar Nahestehende zu entlasten sowie die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen zu fördern. Dazu gehören beispielsweise Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Alltag, Angebote zur Entlastung wie Tagespflege oder Kurzzeitpflege, sowie zusätzliche Betreuungsleistungen.
Für wen möchten Sie den Entlastungsbetrag einfordern?
Häufige Fragen & Antworten
Welche Leistungen werden durch den Entlastungsbetrag abgedeckt?
Der Entlastungsbetrag ermöglicht qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen. Dazu gehören beispielsweise Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Alltag, Angebote zur Entlastung wie Tagespflege oder Kurzzeitpflege, sowie zusätzliche Betreuungsleistungen.
Können Angehörige den Entlastungsbetrag abrechnen?
Ja, in bestimmten Fällen können auch Angehörige den Entlastungsbetrag abrechnen. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen zur Abrechnung des Entlastungsbetrags von Pflegekasse zu Pflegekasse variieren können. Wir empfeheln, sich bei der zuständigen Pflegekasse oder einem Pflegedienstleister über die konkreten Möglichkeiten der Abrechnung zu informieren.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zu, einschließlich Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1.
Sind meine Daten sicher?
Ja, Ihre Daten sind sicher. Wir halten alle Vorschriften (z.B. DSVGO, ISO 27001, ISO 27017, ISO 27018, SOC-2 Typ II) ein und sind zusätzlich als Leistungserbringer für die Krankenkassen präqualifiziert. Die Präqualifizierung ist die gleiche Prüfung und Auditierung wie z.B. für eine Apotheke. Unser Präqualifizierungsnummer ist: IK 330909678
Pflegeantrag Online: Erfahrungen
Stimmen unserer Kunden
„Der Entlastungsbetrag war für uns eine enorme Erleichterung im Pflegealltag. Wir konnten damit zusätzliche Hilfsangebote nutzen und uns so besser um unsere pflegebedürftigen Angehörigen kümmern.“
Michael R. 
„Der Entlastungsbetrag hat mir als alleinerziehende Mutter ermöglicht, die nötige Unterstützung für meine pflegebedürftige Mutter zu erhalten. Dank der finanziellen Hilfe konnte ich professionelle Hilfe engagieren und gleichzeitig meine eigene Belastung reduzieren.“
Sabine M. 
„Der Entlastungsbetrag hat unsere familiäre Situation deutlich verbessert. Wir konnten entlastende Dienstleistungen in Anspruch nehmen und dadurch mehr Zeit und Energie für die emotionale Unterstützung unserer pflegebedürftigen Angehörigen aufbringen.“
Peter M. 